20 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- Aktionswoche "Wir sehen rot"vom 29. Juni – 03. Juli
Das Team der Elterninitiative Kita Kolibri e.V. hat sich an der Aktionswoche "Wir sehen rot" beteiligt: Zunächst haben die Kita-Eltern beim Bringen und Abholen rot gesehen - nämlich an unserer Eingangstür. So konnten wir irritieren und die erste Aufmerksamkeit erregen. Danach wurde die Aufmerksamkeit auf den Weg bis zum Gruppenraum gelenkt: Auf den Boden haben wir die Plakate sowie mehrere große und kleine Brillen geklebt, so sind wir nicht nur mit den Eltern sondern auch mit den Kindern ins Gespräch gekommen. Die Gespräche mit den Eltern haben wir dazu genutzt, auf eine kleine Postkartenaktion aufmerksam zu machen, bei der auch das Gruppenbild der Kinder (siehe unten) verschickt werden soll. Außerdem haben wir den Eltern eine vorgefertigte Mail zukommen lassen, damit möglichst sie viele die Politiker*innen gezielt anschreiben. Beispiel-Mail Kita Kolibri e.V.: Beitrag vom 22. Juni 2026: DAFFKE Münster e.V. ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen NRW (LAGE NRW). Die LAGE NRW ruft landesweit und trägerübergreifend zu einer Aktionswoche „Wir sehen rot“ vom 29. Juni – 03. Juli 2026 auf. Weitere Informationen, Plakatentwürfe und einen Pressetext-Vorschlag für die lokale Presse zur eigenen Weiterverwendung findet Ihr auf der Website der LAGE NRW: https://lage-nrw.org/lage-nrw-aktionswoche-wir-sehen-rot-vom-29-juni-03-juli/ Verteilt diesen Aufruf gerne auch in euren Kitakreisen weiter, sodass möglichst viele Kitas ein Zeichen setzen können. Unser Aufruf: Die Situation in den Kindertageseinrichtungen in NRW ist seit Jahren angespannt. Viele Fachkräfte stoßen im Alltag an ihre Grenzen: Personalmangel, hohe organisatorische Anforderungen und unzureichende Rahmenbedingungen erschweren die pädagogische Arbeit zunehmend. Immer wieder wird der Kitabetrieb eingeschränkt bis hin zu Notbetreuung oder Schließung. Aktuell wird ein Gesetzentwurf diskutiert, der die Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen verändern soll. Auf den ersten Blick klingen viele Formulierungen positiv. Es ist von „Flexibilität“, „Entlastung“ und „mehr Handlungsspielraum“ die Rede. Doch stattdessen werden sich ohne weitere Änderungen des Gesetzentwurfes die finanziellen Auswirkungen auf die Kitas weiter verschärfen, was die Qualität der pädagogischen Arbeit zusätzlich gefährden wird. Wir befürchten deshalb – wie andere Kitaverbände auch – weiterhin eine Verschlechterung der Situation. Es bleibt noch weniger Zeit für Bildung, denn Betreuung und Aufsichtspflicht stehen im Fokus. Notbetreuung droht weiterhin, da der geforderte Personalschlüssel zu niedrig ist, um auf Urlaub und Krankheitszeiten zu reagieren. Setzt mit uns ein Zeichen! Mit der Aktion „Wir sehen rot“ möchten wir gemeinsam und landesweit ein sichtbares Zeichen setzen. Unser Ziel ist es, für bessere Bedingungen in den Kitas einzustehen: Für die Kinder, für die Familien und für die Fachkräfte. Beteiligt Euch an der Aktionswoche „Wir sehen rot!“ vom 29. Juni – 03. Juli Plakate, rote Bettlaken oder Tücher gut sichtbar aus dem Fenster hängen Flyer verteilen Regionale Politiker ansprechen und anschreiben Lokale Presse informieren die Aktion auf Social Media teilen … Am 09. Juli 2026 wird der Jugendhilfeausschuss des Landes NRW das letzte Mal vor der geplanten Verabschiedung im Landtag Mitte Juli tagen. Das neue KiBiz soll dann zum 01.08.2027 in Kraft treten.
- Neue Arbeitshilfe Aufsichtsrechtliche Grundlagen "Inklusionspädagogische Konzeption ..."
Die Landesjugendämter in NRW (LWL und LVR) haben die neue Arbeitshilfe Aufsichtsrechtliche Grundlagen "Inklusionspädagogische Konzeption in betriebserlaubnispflichtigen Tageseinrichtungen für Kinder gemäß §§ 45 ff. SGB VIII" veröffentlicht. In der entwickelten Arbeitshilfe werden die Mindeststandards einer inklusionspädagogischen Konzeption beschrieben. Was bedeutet diese Arbeitshilfe für unsere Kita? Muss eine neue Konzeption geschrieben werden? Nein, aber jede Kita sollte überprüfen, ob ihre Konzeptionen die geforderten inklusionspädagogischen Vorgaben erfüllen und die Konzeptionen bei Bedarf entsprechend überarbeiten! Neue Arbeitshilfe Aufsichtsrechtliche Grundlagen "Inklusionspädagogische Konzeption...": Rundschreiben Nr. 15/2026 des LWL-Landesjugendamtes:
- Klimastadt-Vertrag Münster - Kitas in Elterninitiative machen mit
Die Stadt Münster will klimaneutral und klimaangepasst werden: "Wir alle wollen in einer Stadt leben, die auch morgen noch hohe Lebensqualität und unseren Kindern und Enkeln ein lebenswertes Zuhause bietet. Damit Münster klimaneutral wird und sich an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels anpasst, müssen alle – egal ob Bürgerin oder Bürger, Unternehmen, Wissenschaft, Vereine, Verwaltung und Politik – etwas dazu beitragen. Jede und jeder kann einen Beitrag dazu leisten, Münster zu einer klimagerechten Stadt zu machen - es braucht uns alle!" (Quelle: www.stadt-muenster.de/klimastadt) Mehrere unserer Mitglieds-Kitas engagieren sich bereits! Ihre Beiträge zu Klimaschutz- und -anpassung findet ihr unter den Beiträgen von Bürger*innen, Initiativen und Vereinen. Eure Kita kann auch dabei sein! Wahrscheinlich findet in eurem Kita-Alltag schon mehr Klimaschutz statt, als euch bewusst ist. Überprüft, an welchen Stellen eure Kita sich bereits klimaschonend verhält und wo ihr außerdem noch CO2 einsparen könnt. Leistet Öffentlichkeitsarbeit für eure Kita, indem ihr präsentiert, an welchen Stellen eure Kita Beiträge zum Klimaschutz leistet! Für viele Maßnahmen bietet die Stadtverwaltung Unterstützung an, lasst euch inspirieren: www.klima.muenster.de Hier könnt ihr euren Beitrag zum Klimastadt-Vertrag einreichen. Präsentation der Stadt Münster zum Thema Klimastadt-Vertrag:
- Informative Online-Veranstaltungen des LWL-Landesjugendamtes
Vorstellung der neuen Aufsichtsrechtlichen Grundlage – Inklusionspädagogische Konzeption in betriebserlaubnispflichtigen Tageseinrichtungen für Kinder gemäß §§ 45 ff. SGB VIII Dienstag, 07.07.2026 von 10:30 bis 13:00 Uhr Nutzen: Im Online-Vortrag werden die Neuerungen der Aufsichtsrechtlichen Grundlage vorgestellt. Zielgruppe: Kita-Fachberatungen, Träger der Kindertagesbetreuung, Jugendämter, Leitungen Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldeschluss: 03.07.2026. → Hier geht es zur Anmeldung. Regelmäßige Web-Sprechstunde „Einsatzmöglichkeiten im Sinne der Personalverordnung NRW“ In der Web-Sprechstunde werden grundlegende Informationen zu den verschiedenen Berufs- und Personengruppen vermittelt, die im Rahmen der personellen Mindestbesetzung gemäß der Personalverordnung NRW in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. Die kostenfreie Online-Veranstaltung findet von 09:30 bis 11:30 Uhr auf einer digitalen Plattform statt. Termine im 2. Halbjahr 2026: Mittwoch, 22.07.2026, Anmeldeschluss: 08.07.2026 → Hier geht es zur Anmeldung. Donnerstag, 10.09.2026, Anmeldeschluss: 27.08.2026 → Hier geht es zur Anmeldung. Mittwoch, 14.10.2026, Anmeldeschluss: 30.09.2026 → Hier geht es zur Anmeldung. Donnerstag, 03.12.2026, Anmeldeschluss: 19.11.2026 → Hier geht es zur Anmeldung. Infos kompakt: Personen mit im Ausland erworbener Qualifikation in der Kita – neue Chancen für die Fachkräftegewinnung Mittwoch, 18.11.2026 von 09:30 bis 11:30 Uhr, → Hier geht es zur Anmeldung. Anmeldeschluss: 04.11.2026 kostenfreie Online-Veranstaltung Neben dem Kontakt zur zuständigen Bezirksregierung und der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Datenbank anabin zur Einschätzung einer im Aus-land absolvierten Qualifikation genutzt werden. Nach einem Input zu den gesetzlichen Vorgaben, wird der Blick auf die damit verbundenen Chancen für die Fachkräftegewinnung gerichtet. Birgit van Tessel vom Fachkräftenetzwerk & Informationszentrum für Fachkräfteeinwanderung (FIF NRW) stellt dar, wie der Einsatz von Fachkräften mit im Ausland erworbener Qualifikation gelingen und welche Unterstützungsmöglichkeiten das FIF NRW Trägern von Kindertagesein-richtungen in diesem Prozess bieten kann.
- Einsatzmöglichkeiten im Sinne der Personalverordnung NRW
kostenlose Web-Sprechstunde des LWL (Anmeldung nötig) Termine im 2. Halbjahr 2026: • 22.07.26 • 10.09.26 • 14.10.26 • 03.12.26 Die kostenfreie Online-Veranstaltung findet jeweils von 09:30 bis 11:30 Uhr auf einer digitalen Plattform statt. Hinweis: Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung nötig, Anmeldeschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Termin der Web-Sprechstunde! Die Links zur Anmeldung findet ihr im Flyer des LWL-Landesjugendamtes (siehe unten). In der Web-Sprechstunde werden grundlegende Informationen zu den verschiedenen Berufs- und Personengruppen vermittelt, die im Rahmen der personellen Mindestbesetzung gemäß der Personalverordnung NRW in Kitaseingesetzt werden können. Flyer des LWL-Landesjugendamtes:
- Regionale Ombudsstelle im Regierungsbezirk Münster
"Ombudsstellen helfen dabei, Missverständnisse oder Streitigkeiten zwischen Familien und Jugendämtern und/oder Trägern der freien Jugendhilfe zu klären - unabhängig und vertraulich." Die regionale Ombudsstelle im Regierungsbezirk Münster hat jetzt eine eigene Webseite. "Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde bundesweit festgelegt: Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen eine unabhängige Stimme, die sie unterstützt, wenn es in der Jugendhilfe zu Problemen oder Konflikten kommt. Durch die gesetzliche Verankerung der Ombudsstellen im § 9a SGB VIII wurde dieser Gedanke in die Praxis umgesetzt. Am 1. September 2025 hat in Datteln die erste regionale Ombudsstelle im Regierungsbezirk Münster ihre Arbeit aufgenommen. Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. in der Funktion der überregionalen Ombudsstelle in Wuppertal bleibt weiterhin bestehen, und weitere Standorte in anderen Regierungsbezirken sind bereits in Planung. Ombudsstellen unterscheiden sich von anderen Beratungsangeboten: Sie setzen sich besonders dafür ein, Machtungleichgewichte zwischen Ratsuchenden und Fachkräften auszugleichen. Dabei schaffen sie einen unabhängigen Raum für Beratung, Klärung und faire Lösungen - immer im Sinne der Kinder, Jugendlichen und deren Familien." Quelle: Ombudsstelle Datteln Mehr Informationen zur Arbeit der Ombudsstelle könnt ihr auf der Website www.ombudsstelle-datteln.de finden. Kontakt: Frau Barbara Kortenbusch 02363 / 107494 ombudsstelle@ombudsstelle.datteln.de Frau Melanie Avdić 02363 / 107495 ombudsstelle@ombudsstelle.datteln.de
- Kita-Helfer:innen-Programm NRW
Das MKJFGFI informiert: Die Landesregierung setzt das Kita-Helfer:innen-Programm fort. Für die Fortführung des Programms sind im Haushaltsplan für 2026 139 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden Personalausgaben für zusätzliche Hilfskräfte und für die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem nicht-pädagogischen Personal ebenso wie im pädagogischen Bereich, sofern sich dieses Personal in einer pädagogischen Qualifizierung befindet. Bewilligungs- und Durchführungszeiträume sowie Antragsfristen: vom 01.8.2026 bis einschließlich 31.12.2026, Festbetrag pro zuschussberechtigter Kita: 6.750,- Euro (Antragsfrist: ca. 15.07.2026, je nach Kommune) vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.7.2027, Festbetrag pro zuschussberechtigter Kita: 9.450,- Euro (Antragsfrist: ca. 15.12.2027, je nach Kommune) Die Antragsfristen für die Kommunen beim LWL-Landesjugendamt sind der 31.7.2026 bzw. der 31.12.2026, daher müssen die Anträge der Kita-Träger früher bei ihrem örtlichen Jugendamt eingegangen sein. Beachtet daher bitte die Antragsfristen des für euch zuständigen Jugendamtes - es handelt sich um Ausschlussfristen, d.h. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden! Im Falle von kürzeren Anstellungszeiträumen reduziert sich der Festbetrag um 1.350,-Euro pro Monat. Informationen zum Kita-Helfer:innen-Programm NRW auf der Homepage des MKJFGFI Alle Informationen zum Kita-Helfer:innen-Programm sowie die Antragsformulare für Träger findet ihr auf der Homepage des LWL-Landesjugendamtes unter dem Punkt "Kita-Helfer:innen". Wir haben die Dokumente von der LWL-Homepage auch für euch heruntergeladen: NEU: Handreichung Beratungsbögen Kitahelfer_innen 2026
- Förderanträge für piA Kinderpfleger*in möglich
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Das MKJFGFI informiert zur piA-K Förderrichtlinie 2026: Über die Plattform „Förderung.NRW“ können Anträge auf Zuwendungen für die Durchführung von Ausbildungen zum/r staatlich geprüften Kinderpfleger*in im Ausbildungszeitraum 1. August 2026 bis 31. Dezember 2027 gestellt werden. „Wie schon für den Zeitraum 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2026 handelt es sich um einen Festbetrag in Höhe von insgesamt 11.900 Euro für maximal 900 Plätze. Antragsfrist ist der 31. August 2026, es gilt zudem das „Windhundprinzip“. Die Förderung adressiert insbesondere Ausbildungsplätze für junge Menschen, die eine Erstausbildung absolvieren. Träger, die beispielsweise Kita-Helfer*innen zu Kinderpfleger*innen qualifizieren wollen, sollten vor Antragstellung die Möglichkeiten einer gegebenenfalls besser geeigneten Beschäftigtenqualifizierung bei der zuständigen Agentur für Arbeit prüfen. Die Möglichkeit der Antragstellung auf Förderung.NRW finden Sie hier: https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag/programm/237/programmJahr/2026 Die piA-K Förderrichtlinie 2026 finden Sie hier: 12.05.2026 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger im Zeitraum von August 2026 bis Juli 2028 | RECHT.NRW.DE Weitere Informationen können Sie auch der Pressemitteilung des MKJFGFI entnehmen: https://www.mkjfgfi.nrw/landesregierung-setzt-foerderung-von-900-praxisintegrierten-ausbildungsplaetzen-fuer-angehende.“ Mitteilung des MKJFGFI zur Antragstellung piA-K 2026:
- KiBiz-Novellierung: WDR-Interview zur Nachbesserung des Gesetzentwurfs / Stellungnahmen der Fachverbände
Der WDR berichtete am 15.04.2026: "Ministerin Verena Schäffer von den Grünen hat Proteste und Kritik am ursprünglich geplanten Entwurf aufgenommen und nachgebessert. Im Westblick Interview erläutert sie Details." Hier könnt ihr euch das Interview anhören: Folgende Stellungnahmen der Freien Wohlfahrtspflege NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen NRW zur KiBiz-Novellierung wurden an den Landtag NRW geschickt. Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in NRW (LAG FW NRW): Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen NRW (LAGE NRW): Hier findet ihr einen kritischen Beitrag aus dem Blog der pragma GmbH zur geplanten KiBiz-Novelle: https://kitaqualitaet.de/detail/noch-mal-zum-kibiz-und-drumherum/
- Offener Brief des Paritätischen NRW und Stellungnahme der BAGE e.V. zu den Kürzungsplänen im Sozialbereich
Nachdem der Paritätische Gesamtverband im April ein internes Arbeitspapier öffentlich gemacht hatte, wurde in den vergangenen Wochen vielfach über die diskutierten Vorschläge und deren mögliche Auswirkungen berichtet. Zahlreiche Vertreter*innen aus Politik und Fachpraxis haben sich kritisch zu den Vorhaben geäußert. Auch die Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag hat deutlich gemacht, dass die Diskussion über die geplanten Einschnitte inzwischen eine breite öffentliche Aufmerksamkeit erfahren hat. Gleichzeitig ist jedoch klar: Die Kürzungspläne sind keineswegs vom Tisch. Im Rahmen der Konferenz der Regierungschef*innen der Länder mit dem Bundeskanzler am 25. Juni sollen die Vorhaben erneut beraten und möglicherweise weiter konkretisiert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Paritätische Gesamtverband eine Website eingerichtet, auf der Informationen, Materialien und Unterstützungsangebote gebündelt zur Verfügung gestellt werden: https://www.der-paritaetische.de/themen/bereichsuebergreifende-themen/sozialabbau-stoppen Dort finden sich unter anderem: • Informationen und Argumentationshilfen zu den geplanten Kürzungen, • Textvorlagen für Schreiben an Abgeordnete, • Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit und soziale Medien. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen fordert von der Landesregierung eine klare Positionierung zu dem internen Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das weitreichende Kürzungen im Sozialbereich vorsieht: Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e.V. zum Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vom 25.03.2026: Im Dokument "Drohender Kahlschlag im Sozialen" des Paritätischen Gesamtverbands findet ihr eine Einordnung und Übersicht der geplanten Kürzungen und auch das Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen".
- Inklusiv arbeitende Kitas: Übergangsvereinbarung für Anträge bis 31.07.2026
Die Antragsstellung für heilpädagogische Leistungen erfolgt in der Übergangsfrist bis zum 31.07.2026 weiterhin über die Träger von Kindertageseinrichtungen. Hintergrund: Zunächst waren im März 2025 alle Träger über das Auslaufen der bisherigen Verfahrensvereinbarung mit Wirkung zum 31.07.2025 informiert worden. Folge: Nach Ablauf der Verfahrensvereinbarung können Leistungsanträge für heilpädagogische Leistungen (Basisleistung I) nicht mehr von der Kita sondern nur noch über die Sorgeberechtigten des jeweiligen Kindes gestellt werden. Zur Umsetzung des neuen Antragsverfahrens sollten alle Träger vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im März 2025 eine neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung zugeschickt bekommen, die sie einmalig unterzeichnen und an den LWL zurück schicken sollten. Durch eine kurzfristig abgeschlossene Übergangsvereinbarung wurde jedoch erwirkt, dass die Antragsstellung für heilpädagogische Leistungen bis zum 31.07.2026 weiterhin weiter über die Träger über das örtliche Jugendamt an den Landschaftsverband erfolgt. Das bedeutet für die Träger von Kitas: Ihnen wird keine neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung durch den LWL zugeschickt. Für die Trägervertretungen besteht kein Handlungsbedarf mehr und sie werden umgehend informiert, wenn sich dies ändert.
- Beiträge zum Thema Elterninitiative aus Presse, Funk und Fernsehen
Der Wert der kleinen Kitas Hier geht es zur RUMS-Kolumne "Der Wert der kleinen Kitas" vom 08. März 2026, einem Gastbeitrag von Johannes Kohr. Kinderbetreuung – DIY als Lösung? Unsere Kolleg*innen von KEKS (Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V.) weisen auf die Sendung „Kinderbetreuung - DIY als Lösung?“ vom 29. Januar 2026 des Deutschlandfunks hin. Im Beitrag wird unter anderem besprochen, wie Eltern bei der Gründung und/oder dem Betrieb einer Elterninitiative selber aktiv werden können, welche Möglichkeiten und Herausforderungen damit verbunden sind und welche Unterstützung es dafür gibt. Elternverein statt städtische Kita? Was dafür und was dagegen spricht Der Fernsehbeitrag "Elternverein statt städtische Kita? Was dafür und was dagegen spricht" von buten un binnen aus 2024 beleuchtet das Thema Elterninitiativen und hat dafür auch unsere Kolleginnen vom Dachverband in Bremen interviewt.











