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16 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Song "KiBiz Revision"

    Hört mal rein! Das Lied ist eine gemeinschaftliche Idee von Parität für Kinder e.V. Der Song spricht sicherlich vielen von euch aus dem Herzen! Hier geht es zur Musik:

  • ABC-Klassen

    Kinder, deren sprachliche Kompetenzen bei einer vorgezogenen Schuleingangsuntersuchung als unzureichend eingeschätzt werden, sollen ab 2028 in dem Jahr vor ihrer Einschulung zu Kleingruppen von 4-10 Kindern zusammengefasst werden. Diese sollen sich 2 x pro Woche für jeweils 2 Stunden an zentralen Orten (Grundschule, Kita oder anderswo) treffen, um von Lehrkräften oder schul-angestellten Sozialpädagog*innen sprachlich gefördert zu werden. Wir sehen die Notwendigkeit einer stärkeren Förderung der Sprachkompetenzen im Vorschulbereich auch, stehen dem aktuellen Vorhaben des Schulministeriums (das Gesetzgebungsverfahren hat gerade begonnen) aber kritisch gegenüber. Die Erfahrungen der letzten rund zehn Jahre insbesondere mit dem "Delfin-4-Verfahren" haben gezeigt, wie wichtig in dieser Altersstufe eine möglichst breite alltagsbegleitende Sprachbildung ist, bei der das Lernumfeld vertraut ist und die Kinder eine verlässliche Bindung zu den Fachkräften haben. Über diesen Link gelangt ihr zur Pressemitteilung "ABC-Klassen für bessere Bildung von Anfang an" des Schulministeriums NRW vom 13.01.2026. Stellungnahmen der LAGE NRW, der Freien Wohlfahrtspflege NRW und des VBE NRW:

  • Bertelsmannstudie: Die Personalaustattung in Kitas 2026

    Hier findet ihr die Zusammenfassung der Bertelsmannstudie zur Personalausstattung in Kitas 2026:

  • Deutscher Kita-Preis 2026: Infos zur Bewerbung

    Mit dem Preis wird gute Qualität in der frühen Bildung ausgezeichnet. Die Bewerbungsphase ist geöffnet. Kitas können sich noch bis zum 20. März 2026 online bewerben. Drei Kitas und drei lokale Bündnisse werden ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist ingesamt mit 110.000 € dotiert. Neben dem Preisgeld gibt es auch noch weitere Auszeichnungen: Anerkennungspreise Zusatzpreis „Attraktivität der Arbeit“ ELTERN-Sonderpreis Hier gehts zur Website.

  • Einladung zur Online-Veranstaltung "Möglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung bei der Weiterbildung zur Erzieher:in" am Di, 03. März 2026

    Das MKJFGFI möchte auf eine noch wenig bekannte Möglichkeit zur Gewinnung neuer Fachkräfte aufmerksam machen: Die praxisintegrierte Weiterbildung von Beschäftigten zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in . Finanzielle Unterstützung für Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist möglich durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der sogenannten Beschäftigtenqualifizierung. Informationen zur Anmeldung für die Online-Veranstaltung sowie FAQ zum Thema findet ihr am Ende dieses Beitrags (siehe unten)! " Voraussetzung für diese Förderung nach § 81 Absatz 2 SGB III ist, dass die Beschäftigten noch keinen Berufsabschluss oder seit vier Jahren keine Tätigkeit im ursprünglich erlernten Beru f ausgeübt haben, aktuell in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und eine ihrem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können . Diese Voraussetzungen erfüllen oftmals die bei Ihnen unterstützend wirkenden Kräfte wie beispielsweise Kita-Helfer:innen . Eine Förderung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung setzt voraus, dass reguläre Arbeitsverträge bestehen und die Mitarbeitenden für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten in der Fachschule freigestellt werden . Die bisherige Praxis der Fachschulen, dass Personen, die an einer praxisintegrierten Weiterbildung zur Erzieher:in oder zur Heilerziehungspfleger:in teilnehmen wollen, einen Ausbildungsvertrag nachweisen müssen, hat dabei zu Irritationen geführt. Mit Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 19.01.2026 wurde nun klargestellt, dass auch beschäftigte Personen, die von ihrem Arbeitgeber für eine Weiterbildung von der Arbeit freigestellt werden, die Voraussetzung eines Ausbildungsvertrags erfüllen und an der Fachschule angenommen werden können. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Träger dabei mit Zuschüssen zu den weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten (Arbeitsentgeltzuschuss) der Beschäftigten sowie mit der Übernahme von Lehrgangkosten bis zu 100 Prozent. Zu den weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten zählen innerhalb der dreijährigen, praxisintegrierten Weiterbildung dabei nicht nur 2.400 Unterrichtsstunden an der Fachschule, sondern auch 1.200 Stunden (900 Zeitstunden), die im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe selbst geleistet werden. Die Höhe der Förderung liegt dabei im Ermessen der jeweiligen örtlichen Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen können Sie den beigefügten FAQ entnehmen. Wir bitten Sie daher, Beschäftigte für eine Weiterbildung zur Erzieher:in oder Heilerziehungspfleger:in zu motivieren und sich dabei von der Bundesagentur für Arbeit unterstützen zu lassen. Eine Kontaktmöglichkeit mit der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung Das Anmeldeverfahren an den Fachschulen hat bereits begonnen, der Unterricht im Schuljahr 2026/27 beginnt am 2. September 2026. Gerne möchten das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für Schule und Bildung über die Möglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung mit einer Online-Veranstaltung informieren und eine direkte Vernetzung der Träger, Fachschulen und Agenturen für Arbeit vor Ort ermöglichen: „Möglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung bei der Weiterbildung zur Erzieher:in“ Digitale Informations- und Netzwerkveranstaltung am Dienstag, 3. März 2026 von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Anmeldeschluss: 02. März 2026 Melden Sie sich über folgenden Link für eine Teilnahme an: https://mkjfgfi-digital.mohr-live.de/ Bei Rückfragen melden Sie sich unter fp-223@mkjfgfi.nrw.de "

  • Kostenloses Weidenmaterial für Kitas, Schulen und Privatpersonen

    10.02.2026 Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster informiert: "Schulen, Kitas und Privatpersonen können am Freitag, den 27. Februar, wieder kostenlos Weidenmaterial auf dem städtischen Betriebshof abholen.  Das Weidenmaterial liegt zwischen 9 und 13 Uhr auf dem städtischen Betriebshof am Höltenweg 29 bereit. Zum Transport sind geeignete Fahrzeuge , Anhänger  sowie Ast- und Rosenscheren mitzubringen. Eine Ansprechperson zur Beratung ist vor Ort. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich." Zur Mitteilung der Stadt Information zur naturnahen Gestaltung mit Weidenmaterial bietet dieses Infoblatt (pdf, 172 KB) .

  • KiBiz-Revision - Der Protest geht weiter

    Aktualisiert: 02.02.2026 Landesregierung bringt Gesetz entwurf in den Landtag ein Auf der Seite des Ministeriums  ist zu lesen: "Dem nun eingebrachten Gesetzentwurf ging ein intensiver Dialog mit den Verbänden voraus. Die Landesregierung hat die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung sorgfältig ausgewertet, viele Anregungen und auch Kritik aufgenommen und den Gesetzentwurf an zentralen Stellen entsprechend angepasst." Wie sehen die erwähnten Anpassungen aus?  ntv hat es schön zusammengefasst: "Die zunächst zeitlich befristete Erhöhung der landesweiten Grundfinanzierung in Höhe von jährlich 200 Millionen Euro wurde im überarbeiteten Gesetz aufgehoben. Der Zuschuss soll nun so lange gezahlt werden, bis die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in NRW auf ein neues System umgestellt wird. Auch die bisherige Sonderförderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für eingruppige Kindertageseinrichtungen, die vor 2007 gegründet wurden, bleibt bestehen. Von dem Kernzeiten-Randzeiten-Modell rückt die Landesregierung nicht ab. Demnach können der Einsatz qualifizierten Fachpersonals in den Kitas künftig auf fünfstündige Kernzeiten konzentriert und die Randzeiten mit anderen Betreuern abgedeckt werden. Das Ministerium betonte, es handele sich um eine Option, die die Kita-Träger auf freiwilliger Basis nutzen könnten. Die Kindpauschalen, die pro betreutem Kind gezahlt würden, blieben aber identisch. In jedem Fall würden künftig weiterhin neun Stunden Kernzeit pro Tag finanziert. In den Randzeiten eingesetzte Ergänzungskräfte wie etwa Kinderpflegerinnen und -pfleger verfügten über eine mindestens zweijährige pädagogische Ausbildung." ( Quelle: ntv ) Aktualisiert: 20.01.2026 Am 09. Dezember 2025 wurde der Referentenentwurf der Landesregierung zur geplanten KiBiz-Revision veröffentlicht.  Die Interessenvertretungen der freien Kitaträger in NRW kritisieren die geplanten Reformen scharf. Der Paritätische Landesverband ruft die Landesregierung in einer Petition zu einer grundlegenden Überarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes auf. Wir als Dachverband unterstützen diese Petition und bitten unsere Mitgliedseinrichtungen, dies auch zu tun und die Petition zu teilen!. Unterschreibt die Petition des Paritätischen NRW bitte noch diese Woche, denn das Kabinett wird über den Gesetzentwurf am 27. Januar 2026 entscheiden! Petition des Paritätischen NRW: " Kitas retten - Kinderbildungsgesetz NRW besser machen! " Was könnt ihr außerdem tun? Teilt die Petition!   Druckt das Poster aus und hängt es in eurer Kita aus! Und nutzt folgendes Musteranschreiben des Paritätischen und schickt ihn an die Landespolitiker und eure Politiker vor Ort! weitere Petitionen: "Kleinen Kitas droht das Aus!" von: 3 Elterninis in Mönchengladbach "Bildung statt Kinderaufbewahrung" von: KT Institut (Institut für Entwicklung und Kommunikation) Informationen zum Thema von DAFFKE Münster e.V.: weitere Stellungnahmen/ Informationen zum Thema: Paritätische NRW Pressemitteilung Pressemitteilung SPD NRW WDR Beitrag Informationen des Ministeriums:

  • Einsatzmöglichkeiten im Sinne der Personalverordnung NRW

    kostenlose Web-Sprechstunde des LWL (Anmeldung nötig) Termine im 1. Halbjahr 2026: • 29.01.26 • 18.03.26 • 30.04.26 • 11.06.26 Die kostenfreie Online-Veranstaltung  findet jeweils von 09:30 bis 11:30 Uhr  auf einer digitalen Plattform statt. Hinweis: Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung nötig, Anmeldeschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Termin der Web-Sprechstunde! Die Links zur Anmeldung findet ihr im Flyer des LWL-Landesjugendamtes (siehe unten). In der Web-Sprechstunde werden grundlegende Informationen zu den verschiedenen Berufs- und Personengruppen vermittelt, die im Rahmen der personellen Mindestbesetzung gemäß der Personalverordnung NRW in Kitaseingesetzt werden können. Flyer des LWL-Landesjugendamtes:

  • Kitazuschüsse 26/27

    Fortschreibungsraten Wie jedes Jahr sind nun auch die Fortschreibungsraten für das nächste Kitajahr 2026-27 veröffentlicht worden. Und zum ersten Mal seit Einführung des KiBiz gibt es eine Absenkung der Zuschüsse bei den Kindpauschalen. Hintergrund: Die Grundlage für die Berechnung der Dynamisierung sind die "Kosten für einen Arbeitsplatz" der "KGSt", die auf tatsächlichen Bruttobeträgen von Erzieher*innen in der Stadt Köln beruhen. Es fließen die tariflichen Steigerungen mit rein ... aber auch ein sich wandelndes Personaltableau hat großen Einfluss, wenn sich z. B. das Personal durch Renteneintritt und Einstellung von Berufsanfänger*innen verjüngt. Diese Berechnung ist zwar gesetzeskonform ... aber trotzdem nicht vermittelbar, wenn man z. B. an die kommende Tarifsteigerung im Mai 2026 denkt. Deshalb hat die Landesregierung auch einen Sonderzuschuss zum März 2026 angekündigt, ohne diesen aber genauer zu erläutern. Detaillierte Erklärungen findet ihr in den FAQs. Im Detail: Die Kindpauschalen werden um 0,14 % sinken Der Mietzuschuss wird um 2,23 % steigen

  • Kita Krümel II sucht ein neues Zuhause

    Unsere Mitgliedskita Krümel II muss ihr Haus in Rumphorst leider im Sommer 2028 verlassen und ist auf der Suche nach einem neuen Zuhause. Wünsche: Münster-Rumphorst oder Umgebung ab 150 m² (für 1 Gruppe), gerne auch ab 300 m² (für eine eventuelle Vergrößerung auf 2 Gruppen) ebenerdig mit Küche und sanitären Anlagen einen Garten, den wir kindgerecht gestalten können Mehr Infos gibt es hier . Kontakt: Telefon: +49 251 379262 E-Mail: info@kita-kruemel2.de

  • weiterhin aktuell: Kita Purzelbaum sucht neue Räume

    Unsere Mitgliedskita "Purzelbaum" muss ihr Räumlichkeiten im Kreuzviertel im Mai 2027 verlassen und ist daher auf der Suche nach einem neuen Zuhause. Die Kita ist eingruppig und beherbergt 16 Kinder und 4 Erzieherinnen. Gesucht werden Räume mit 150 qm bis 185 qm und einem ca. 300 qm großen Garten. Sie würden natürlich gerne im Kreuzviertel bleiben; alles im Stadtbezirk Mitte kommt aber auch in Frage. Kindergruppe Purzelbaum e.V. hallo@kindergruppe-purzelbaum.de (0251) 255222 Antenne Münster unterstützt bei der Suche und hat einen Beitrag und ein Interview mit der Kitaleiterin veröffentlicht: Antenne Münster: "Kita Purzelbaum sucht neue Räume"

  • Krümelmonster meistern Antenne Münster Challenge"Cash für den Club"

    Derzeit haben Vereine die Möglichkeit sich 1.000 Euro zu sichern. Sie müssen sich nur für die Challenge "Cash für den Club" bei Antenne Münster bewerben. Mit etwas Glück wird man ausgewählt und muss dann nur noch eine Challenge meistern. Unsere Mitgliedskita Bullerbü hat genau dies getan und sich erfolgreich der Challenge gestellt: In 45 Minuten 50 Waffeln für Passanten backen! Wer wissen will, wie das geglückt ist, findet hier den Artikel und Radiobeitrag von Antenne Münster:

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