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- "Plötzlich zu viele Kitaplätze"
Das bisherig gültige Narrativ war: Es gibt zu wenig Kitaplätze! Doch in ganz NRW (und nicht nur hier) kehrt sich diese bisherige Mangel-Situation plötzlich um. Bis auf wenige Gemeinden bzw. Stadtgebiete melden immer mehr freie Träger, dass Kita-Plätze nicht belegt werden können. In manchen Gemeinden und insbesondere Neubaugebieten machen sogar ganze Gruppen nicht auf, da zu wenig Nachfragen bestehen. Dies führt bei den Trägern zu teils immensen Kosten , die ihnen aufgrund der Zuschusses pro Platz vom Land nicht refinanziert werden. Nun gab es in Münster bereits im Frühjahr dazu ein Gespräch zwischen Vertreter*innen der freien Träger - wir waren für die Elterninitiativen dabei - mit der Verwaltung und den politischen Vertretungen verschiedener Parteien , um auf dieses "neue Problem" aufmerksam zu machen. Bisher ist auf Stadtebene aber leider nicht viel passiert. Laut aktuellem Kita-Navigator gibt es noch eine Vielzahl von nicht versorgten Kindern. Dies kann aber getrost bezweifelt werden, da das System seit Neueinführung (bisher) nicht bereinigt wurde. Dies ist eine Forderung der freien Träger , um dadurch erstmals stadtweit zu verlässlichen Zahlen zu kommen. Eine zweite Forderung ist die Übernahme der nicht-refinanzierten Kosten der freien Träger, auf denen sie ansonsten vom Land sitzen gelassen werden, denn leider greift hier die Planungsgarantie zu kurz. Außerdem muss die Stadt - ebenso wie die Münsterlandgemeinden - in ihrer Jugendhilfeplanung mit den fortgesetzten Kita-Neubauplanungen dringend umsteuern , um zumindest das bestehende Kitasystem zu stabilisieren. Die freien Träger haben eine gemeinsame Pressemitteilung verfasst: 16.07.2025 Die WN hat zu der Thematik einen Artikel veröffentlicht: 18.07.2025 WN: "Plötzlich hat Münster zu viele Kitaplätze" Der WDR hat in der Lokalzeit dazu berichtet: 08.10.2025 "Kitaplätze in Münster unbesetzt"
- KiBiz-Reform für 2027 angekündigt
Seit Jahren gibt es seitens der Landesregierung Ankündigungen für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Bisher wurden konkrete Vorschläge jedoch immer wieder verschoben. Nachdem vor wenigen Wochen die erste Variante eines „Eckpunktepapieres“ in der Presse öffentlich und deren Urheberschaft von der Landesregierung NRW umgehend dementiert wurde, liegen nun offiziell von der Landesregierung beschlossene Eckpunkte für eine KiBiz-Reform vor. Darin werden „vier Säulen“ beschrieben: Personaloffensive / Finanzstabilisierung / Entbürokratisierung / Flexibilisierung Viele der darin ausgeführten Ideen werden jedoch nur oberflächlich beschrieben und bleiben deshalb in ihren Auswirkungen sehr vage und unkonkret . Einige Punkte sehen wir insbesondere für unsere meist kleinen und kleinsten Elterninitiativen sehr kritisch (z.B. der angedachte mittelfristige Wegfall der Eingruppen- und Waldzuschläge). Die Pressemitteilung des NRW-Familienministeriums (MKJFGFI) vom 30.09.2025 suggeriert außerdem eine gemeinsame Erarbeitung der Vorschläge zwischen der LAG der freien Wohlfahrtspflege NRW und der Politik. Dem widerspricht der Paritätische NRW in einer Verlautbarung. In den nächsten Wochen wird auf Landesebene in unterschiedlichen Gremien dazu beraten. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten.
- Fernsehbeitrag: Elternverein statt städtische Kita?
Ein Fernsehbeitrag von buten un binnen beleuchtet das Thema Elterninitiativen und hat dafür auch unsere Kolleginnen vom Dachverband in Bremen interviewt. Zum Beitrag geht es hier.
- Kita-Helfer:innenprogramm gekürzt
DAFFKE Münster e.V. protestiert in einem Schreiben an die NRW-Familienministerin Josefine Paul gegen die Kürzung des Förderprogramms um 10 % und die zunehmende Bürokratie. Hier die Antwort des Ministeriums vom 16.07.25:
- Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen (Stand: 06/2025)
Laut SGB VIII / KJHG müssen Kita-Träger dem Landesjugendamt „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder ... zu beeinträchtigen“, unverzüglich anzeigen. Alle Meldungen sind über KiBiz.web an das LWL-Landesjugendamt und gleichzeitig auch an das örtlich zuständige Jugendamt zu senden. Hinweis: Setzt beim Ausfüllen der Meldung gerne einen Haken, dass eine Kopie der Meldung an euren Spitzenverband (DAFFKE Münster e.V.) zugestellt werden soll. Dadurch können wir euch im Bedarfsfall schnell Beratung anbieten. Meldepflichtige Ereignisse oder Entwicklungen (Oberbegriffe): - Fehlverhalten von Mitarbeitenden (im Zusammenhang mit der Tätigkeit) - Straftaten bzw. Strafverfolgung von Mitarbeitenden - Besonders schwere Unfälle von Kindern - Massive Beschwerden/Störung des Betriebsfriedens - Strukturelle und personelle Rahmenbedingungen - Betriebsgefährdende und katastrophenähnliche Ereignisse - Grenzverletzendes/übergriffiges Verhalten durch Kinder Die Meldungen von Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen erfolgen seit Oktober 2024 unter dem Reiter "Aufsicht" über das Modul "Besondere Vorkommnisse" im KiBiz.web ( https://www.kibiz.web.nrw.de/auth/login ) . Hinweis: Besondere Vorkommnisse, die Kinder mit einer bewilligten Leistung der Eingliederungshilfe betreffen, sind seit 12.05.2025 zusätzlich über die Anlage F „Besondere Vorkommnisse“ (siehe unten) des Landesrahmenvertrages an den Leistungsträger zu übermitteln. Beispiele für meldepflichtige Ereignisse , die Leistungserbringer an die Träger der Eingliederungshilfe melden müssen, findet ihr im Dokument "Beispiele für meldepflichtige Ereignisse_Anlage F" (siehe unten). Das Formular "Anlage F" muss auch dann ausgefüllt werden, wenn die Kita aufgrund von Personalmangel früher schließt oder ganze Tage schließt! Zur Erläuterung der notwendigen Meldungen stellen LWL und LVR folgende Informationen zur Verfügung: Aufsichtsrechtliche Grundlagen – zu Meldungspflichten nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen (Stand: 03/2025) LWL-Rundschreiben Nr. 09_2025 vom 24.03.2025: LWL-Rundschreiben zur Anlage F vom 12.05.2025: Beispiele für meldepflichtige Ereignisse_Anlage F: Formular "AnalageF":
- Förderung von Kita-Helfer*innen
geändertes Antragsverfahren für die Zeiträume 01.8.-31.12.2025 und 01.01.-31.7.2026 Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kita-Helfer*innen wurde am 13. Juni 2025 geändert. Dies hat Auswirkungen auf das Antragsverfahren für das Kitajahr 2025/26. Alle Kita-Träger haben dafür neue Antragsfromulare von ihrem örtlichen Jugendamt erhalten. Die Änderungen im Überblick: geringere Höchstfördersumme von 1.350,00 € pro Monat , in dem Kita-Helfer*innen angestellt sind (bisher: 1.500,00 €) zwei Förderphasen: 01.8.-31.12.2025 und 01.01.-31.7.2026 Antragsfristen für TRÄGER bei den örtlichen Jugendämtern: ca. Mitte Juli 2025 und Mitte Dezember 2025 (konkrete Info des zuständigen Jugendamtes beachten!); Antragsfristen (=Auschlussfristen) für Sammelanträge durch die örtlichen Jugendämter: 31.07.2025 und 31.12.2025 Es muss nun für alle beschäftigten Kitahelfer*innen ein sogenanntes " Beratungsgespräch zu Qualifizierung- und/oder Ausbildungsmaßnahmen " durchgeführt werden. Die Bescheinigung (Anlage 3) ist dem Antrag beizulegen. Personalausgaben für pädagogisches Personal sind förderfähig , sofern es sich um die Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte oder die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitsstunden von vorhandenem Personal im pädagogischen Bereich handelt und dieses Personal sich berufsbegleitend in einer pädagogischen Qualifizierung befindet. Hier findet ihr die Informationen des LWL-Landesjugendamtes und die Antraggsformulare: Rundschreiben Nr. 19/2025 LWL-Landesjugendamt: FAQ-Liste Förderung „Kita-Helferinnen und -Helfer“: Antrag Träger an Jugendamt: Anlage 2 Übersicht Gesamtkosten Anlage 3 Bestätigung Beratungsgespräch Alle Informationen sind auch auf der Homepage des LWL-Landesjugendamtes im Bereich "Kindertagesbetreuung" unter dem Punkt "Kitahelfer:innen" hinterlegt.
- Jubiläumsfeier: 40 Jahre DAFFKE
Eine unvergessliche Busfahrt durch die Münsteraner Elterninilandschaft! Was für ein Tag! Am 16. Mai haben wir unser 40-jähriges Bestehen mit einer ganz besonderen Stadtrundfahrt gefeiert. Unsere Mitglieder und Kooperationspartner haben sich auf eine Busfahrt der anderen Art eingelassen, die uns allen noch lange in Erinnerung bleiben wird. Eine einmalige Route Unsere speziell geplante Route führte uns vorbei an vielen unserer Mitglieds-Kitas, wo wir spannende Geschichten aus 40 Jahren DAFFKE erzählen konnten. Aber das war noch nicht alles: An zwei Kitas gab es Überraschungs-Stopps mit Bewirtung und Live-Musik. Und auch am Prinzipalmarkt, im Herzen unserer schönen Stadt, machten wir Halt für einen besonderen Überraschungsgast, der eine echte westfälische Spezialität mitgebracht hatte. Quiz, Goodie-bags und tolle Preise Ein Highlight der Fahrt war definitiv unser Kita-Quiz! Alle konnten ihr Wissen rund um das Thema Kita und DAFFKE unter Beweis stellen und dabei richtig Spaß haben. Dank der großzügigen Spenden vieler Münsteraner Kaufleute konnten wir fantastische Preise verlosen – von Fresskörben mit Wein und Gewürzen über Pralinen bis hin zu Gutscheinen für münsteraner Geschäfte und Restaurants. Jeder Gast erhielt eine limitierte DAFFKE Goodie-bag. Pralinen, Bonbons und noch viel mehr. Passend zur Bedeutung unseres Namens, DAFFKE = Glück (Masematte), gab es Kleesamen und Kleeblattanhänger. Die Kinder der Kita Kleine Wiese haben die Tüten passenderweise mit bunten Bussen bemalt. Highlight hier: Der DAFFKE-Thermobecher. Zusammen mit unseren Mitgliedseinrichtungen sind wir "Elterninitiativen pur". Vielen Dank für die fröhliche und bunte Fahrt durch Münster! Es war schön zu sehen, wie viele von euch dabei waren und wie viel Freude wir alle zusammen hatten. "Es war total spannend eure Arbeit & Träger kennenzulernen und eure Feier war wirklich originell, lustig und spannend." "Wie toll war das denn! Wir waren zu dritt dabei. Wir fanden es unglaublich kurzweilig, voller Überraschungen und mit sehr, sehr viel Liebe zum Detail gestaltet. Danke für diesen tollen Tag und all die Jahre verlässlicher Unterstützung unserer Arbeit!" "Es ist mir ein großes Bedürfnis, Euch noch eimal zu danken für diesen wunderbar kurzweiligen, fröhlichen, herzlichen, verwöhnenden und informativen Nachmittag an dem wir 40 Jahre Daffke e.V. gefeiert haben." "Ich möchte euch ganz herzlich danken für eure so herzliche, liebevoll vorbereitete, interessante, bunte Jubiläumsfeier. Was für eine schöne Idee und wie toll umgesetzt. Eine rundum gelungene Veranstaltung. Wir haben uns sehr wohl gefühlt und wären so gerne länger geblieben." "Total gelungen! Danke an das Orga Team für einen entspannten und informativen Feierabend!" "Es war toll, die Einrichtungen zu sehen, Münster aus dieser Perspektive zu entdecken, Spezialitäten zu verkosten und mit euch gemeinsam zu feiern. Unvergessen, wie Antje und ich durch die Münsteraner Baumkronen schweben und eine ganze Menge Blätter und Äste einsammeln (die habe ich noch in Berlin aus dem Haar gemacht ;-)). Es war großartig und ich nutze fleißig den Becher." Du warst auch dabei? Teile gerne deine Eindrücke und Fotos von der Fahrt mit uns! https://daffke.transfernow.net/de/push Wir sagen ganz herzlich Danke an all unsere großartigen Spender, die uns mit Sach- und Geldspenden unterstützt haben und somit z.B. für tolle Gimmicks in den Goodie-bags und schöne Hauptgewinne für das Quiz gesorgt haben: Adler Apotheke Bar Levin Bethlehem Cravings Bömskes Bonbonmanufaktur Dolomiti Weinhandel Dwerhagen Feine Weine & Delikatessen Eisen Hoffmann ExKern Glashaus Heimspiel Verlag Homebeis Läderach Löwen-Apotheke Luftschloß Margareten-Apotheke Papiertiger Rotkehlchen Schatzinsel Tabak Träber TeeGschwendner Thalia Weinhandlung Reblaus
- Spielgruppe Benno Kunterbunt sucht neue Räume
Die Spielgruppe „Benno Kunterbunt“ sucht dringend neue Räumlichkeiten, da die derzeitige Unterkunft im Bennohaus Münster ab August 2025 nicht mehr zur Verfügung steht. Sie bietet an drei Vormittagen pro Woche eine wichtige, sozialpädagogische Begleitung im Elementarbereich für Kinder ab ca. 1½ Jahren bis zum Eintritt in die Kita. Als sogenannte Loslösegruppe richtet sie sich insbesondere an Familien, die keinen Kitaplatz erhalten haben oder Familien, die sich einen kleineren (familiären) Rahmen wünschen. Den Kindern wird so ein früher sozialer Erfahrungsraum in liebevoller Atmosphäre ermöglicht, während Eltern entlastet werden. Gesucht wird ein Raum mit den folgenden Anforderungen: Lage bevorzugt in den Stadtteilen Hafen, Mauritz oder Innenstadt Fläche ca. 40–60 m² Nutzung vormittags (3x pro Woche von 09:00 – 12:00 Uhr) Zugang zu sanitären Anlagen Idealerweise mit Lagermöglichkeiten für Spielmaterialien Bestenfalls mit kleinem Garten oder Spielplatz in der Nähe Sie sind offen für Kooperationen mit Kirchengemeinden, Stadtteilzentren, Bildungseinrichtungen, Nachbarschaftstreffs, Vereinen oder anderen Trägern, die sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Auch temporäre und kreative Lösungen sind willkommen. Wenn Sie Räumlichkeiten anbieten können oder Hinweise auf mögliche Optionen haben, freuen sie sich über Ihre Rückmeldung an: E-Mail: benno.kunterbunt@gmail.com Telefon: 01511-7237990 (Saskia Deim)
- Inklusiv arbeitende Kitas: Übergangsvereinbarung für Anträge bis 31.07.2026
Die Antragsstellung für heilpädagogische Leistungen erfolgt in der Übergangsfrist bis zum 31.07.2026 weiterhin über die Träger von Kindertageseinrichtungen. Hintergrund: Zunächst waren im März 2025 alle Träger über das Auslaufen der bisherigen Verfahrensvereinbarung mit Wirkung zum 31.07.20 25 informiert worden. Folge: Nach Ablauf der Verfahrensvereinbarung können Leistungsanträge für heilpädagogische Leistungen (Basisleistung I) nicht mehr von der Kita sondern nur noch über die Sorgeberechtigten des jeweiligen Kindes gestellt werden. Zur Umsetzung des neuen Antragsverfahrens sollten alle Träger vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im März 2025 eine neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung zugeschickt bekommen, die sie einmalig unterzeichnen und an den LWL zurück schicken sollten. Durch eine kurzfristig abgeschlossene Übergangsvereinbarung wurde jedoch erwirkt, dass die Antragsstellung für heilpädagogische Leistungen bis zum 31.07.2026 weiterhin weiter über die Träger über das örtliche Jugendamt an den Landschaftsverband erfolgt. Das bedeutet für die Träger von Kitas: Ihnen wird keine neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung durch den LWL zugeschickt. Für die Trägervertretungen besteht kein Handlungsbedarf mehr und sie werden umgehend informiert, wenn sich dies ändert.
- Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen (Stand: 12/2024)
Laut SGB VIII / KJHG müssen Kita-Träger dem Landesjugendamt „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder ... zu beeinträchtigen“, unverzüglich anzeigen. Alle Meldungen sind über KiBiz.web an das LWL-Landesjugendamt und gleichzeitig auch an das örtlich zuständige Jugendamt zu senden. Hinweis: Setzt beim Ausfüllen der Meldung gerne einen Haken, dass eine Kopie der Meldung an euren Spitzenverband (DAFFKE Münster e.V.) zugestellt werden soll. Dadurch können wir euch im Bedarfsfall schnell Beratung anbieten. Die Meldungen zum Ausfall von Personal an das LWL-Landesjugendamt Westfalen erfolgen seit Oktober 2024 unter dem Reiter "Aufsicht" über das Modul "Besondere Vorkommnisse" im KiBiz.web ( https://www.kibiz.web.nrw.de/auth/login ) . Personelle Mindestausstattung: In Relation zu den tatsächlich in der Einrichtung anwesenden Kindern muss jederzeit die personelle Mindestausstattung gemäß § 36 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährleistet sein. Sollte dies nicht mehr eingehalten werden können, muss eine Meldung gemäß § 47 SGB VIII (personelle Unterbesetzung) an das zuständige Landesjugendamt erfolgen. Für die Berechnung der personellen Mindestausstattung kann der KiBiz-Personalstundenrechner von der Website des LWL-Landesjugendamtes Westfalen heruntergeladen werden. Zur Erläuterung der notwendigen Meldungen stellen LWL und LVR folgende Informationen zur Verfügung : Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen (Stand: 12/2024) Hinweis zu Kapitel 6: Auch bei eingeschränktem Betreuungsangebot sind bei der Belegung einer Tageseinrichtung für Kinder das Diskriminierungsverbot nach § 7 KiBiz, der Rechtsanspruch des Kindes, der Grundsatz der Chancengleichheit und der Grundsatz der Vermeidung und des Abbaus von Benachteiligung zu beachten. LWL-Rundschreiben Nr. 09_2025 vom 24.03.2025: Personalausfallmanagement: Betreuung von Kindern mit Behinderung Hier stellen wir euch das Rundschreiben Nr. 28/ 2023 des LWL zur Verfügung: "Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder, die einen Anspruch auf individuelle heilpädagogische Leistungen haben („KiTa-Assistenz“) - stundenweiser, partieller oder gänzlicher (vertraglicher) Ausschluss -".
- Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs
Informationen zur Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 29 Haushaltsgesetz NRW). Wie in den vergangenen Jahren können auch in diesem Jahr Kitas Zuschüsse für Fortbildungen in bestimmten Bereichen beantragen. Neu ab 2025: Fortbildung zu Aufgaben der Praxisanleitung
- Kita Purzelbaum sucht neue Räume
Unsere Mitgliedskita "Purzelbaum" muss ihr Räumlichkeiten im Kreuzviertel im Mai 2027 verlassen und ist daher auf der Suche nach einem neuen Zuhause. Die Kita ist eingruppig und beherbergt 16 Kinder und 4 Erzieherinnen. Gesucht werden Räume mit 150 qm bis 185 qm und einem ca. 300 qm großen Garten. Sie würden natürlich gerne im Kreuzviertel bleiben; alles im Stadtbezirk Mitte kommt aber auch in Frage. Kindergruppe Purzelbaum e.V. hallo@kindergruppe-purzelbaum.de (0251) 255222 Antenne Münster unterstützt bei der Suche und hat einen Beitrag und ein Interview mit der Kitaleiterin veröffentlicht: Antenne Münster: "Kita Purzelbaum sucht neue Räume"