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Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen (Stand: 05/2024)

Aktualisiert: 1. Juli

Laut SGB VIII / KJHG müssen Kita-Träger dem Landesjugendamt „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder ... zu beeinträchtigen“, unverzüglich anzeigen. Alle Meldungen sind an meldung47-kita@lwl.org und gleichzeitig auch an das örtlich zuständige Jugendamt zu senden.

Für Mitteilungen zum Ausfall von Personal an das LWL-Landesjugendamt Westfalen steht folgender Online-Meldebogen zur Verfügung:


Personelle Mindestausstattung: In Relation zu den tatsächlich in der Einrichtung anwesenden Kindern muss jederzeit die personelle Mindestausstattung gemäß § 36 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährleistet sein. Sollte dies nicht mehr eingehalten werden können, muss eine Meldung gemäß § 47 SGB VIII (personelle Unterbesetzung) an das zuständige Landesjugendamt erfolgen. Für die Berechnung der personellen Mindestausstattung kann der KiBiz-Personalstundenrechner von der Website des LWL-Landesjugendamtes Westfalen heruntergeladen werden.

Zur Erläuterung der notwendigen Meldungen stellen LWL und LVR folgende Informationen zur Verfügung:

Neues Kapitel 6: Auch bei eingeschränktem Betreuungsangebot sind bei der Belegung einer Tageseinrichtung für Kinder das Diskriminierungsverbot nach § 7 KiBiz, der Rechtsanspruch des Kindes, der Grundsatz der Chancengleichheit und der Grundsatz der Vermeidung und des Abbaus von Benachteiligung zu beachten.

Kapitel 6 ist zur Verdeutlichung dieser Grundsätze eingefügt wurden.


Alle Meldeformulare sind auch zu finden auf dieser Seite des LWL.


Personalausfallmanagement: Betreuung von Kindern mit Behinderung


Hier stellen wir euch das Rundschreiben Nr. 28/ 2023 des LWL zur Verfügung: "Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder, die einen Anspruch auf individuelle heilpädagogische Leistungen haben („KiTa-Assistenz“) - stundenweiser, partieller oder gänzlicher (vertraglicher) Ausschluss -".



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