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Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen

Aktualisiert: 1. Juli

Laut SGB VIII / KJHG müssen Kita-Träger dem Landesjugendamt „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder ... zu beeinträchtigen“, unverzüglich anzeigen. Alle Meldungen sind an meldung47-kita@lwl.org und gleichzeitig auch an das örtlich zuständige Jugendamt zu senden.

Meldepflichtige Ereignisse oder Entwicklungen (Oberbegriffe): - Fehlverhalten von Mitarbeitenden (im Zusammenhang mit der Tätigkeit)
- Straftaten bzw. Strafverfolgung von Mitarbeitenden
- Besonders schwere Unfälle von Kindern
- Massive Beschwerden/Störung des Betriebsfriedens
- Strukturelle und personelle Rahmenbedingungen
- Betriebsgefährdende und katastrophenähnliche Ereignisse
- Grenzverletzendes/übergriffiges Verhalten durch Kinder

Für Mitteilungen an das LWL-Landesjugendamt Westfalen steht folgender Online-Meldebogen zur Verfügung:

Zur Erläuterung der notwendigen Meldungen stellen LWL und LVR folgende Informationen zur Verfügung:

Alle Meldeformulare sind auch zu finden auf dieser Seite des LWL.
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