Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen (Stand: 06/2025)
- DAFFKE
- 2. Apr.
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Aktualisiert: vor 2 Tagen
Laut SGB VIII / KJHG müssen Kita-Träger dem Landesjugendamt „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder ... zu beeinträchtigen“, unverzüglich anzeigen. Alle Meldungen sind über KiBiz.web an das LWL-Landesjugendamt und gleichzeitig auch an das örtlich zuständige Jugendamt zu senden.
Hinweis: Setzt beim Ausfüllen der Meldung gerne einen Haken, dass eine Kopie der Meldung an euren Spitzenverband (DAFFKE Münster e.V.) zugestellt werden soll. Dadurch können wir euch im Bedarfsfall schnell Beratung anbieten.
Meldepflichtige Ereignisse oder Entwicklungen (Oberbegriffe): - Fehlverhalten von Mitarbeitenden (im Zusammenhang mit der Tätigkeit)
- Straftaten bzw. Strafverfolgung von Mitarbeitenden
- Besonders schwere Unfälle von Kindern
- Massive Beschwerden/Störung des Betriebsfriedens
- Strukturelle und personelle Rahmenbedingungen
- Betriebsgefährdende und katastrophenähnliche Ereignisse
- Grenzverletzendes/übergriffiges Verhalten durch Kinder
Die Meldungen von Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen erfolgen seit Oktober 2024 unter dem Reiter "Aufsicht" über das Modul "Besondere Vorkommnisse" im KiBiz.web (https://www.kibiz.web.nrw.de/auth/login).
Hinweis: Besondere Vorkommnisse, die Kinder mit einer bewilligten Leistung der Eingliederungshilfe betreffen, sind seit 12.05.2025 zusätzlich über die Anlage F „Besondere Vorkommnisse“ (siehe unten) des Landesrahmenvertrages an den Leistungsträger zu übermitteln.
Beispiele für meldepflichtige Ereignisse, die Leistungserbringer an die Träger der Eingliederungshilfe melden müssen, findet ihr im Dokument "Beispiele für meldepflichtige Ereignisse_Anlage F" (siehe unten).
Zur Erläuterung der notwendigen Meldungen stellen LWL und LVR folgende Informationen zur Verfügung:
LWL-Rundschreiben Nr. 09_2025 vom 24.03.2025:
LWL-Rundschreiben zur Anlage F vom 12.05.2025:
Beispiele für meldepflichtige Ereignisse_Anlage F:
Formular "AnalageF":