Das Rundschreiben unterrichtet über die vom MKJFGFI zur Verfügung gestellten Eckpunkte zum Kita-Helferinnen und -Helfer Programm NRW, vgl. Anlage. Eine neue Förderrichtlinie ab dem 1. Januar 2024 liegt bislang noch nicht vor.
Für den ersten Bewilligungszeitraum 01.01.2024 - 31.07.2024 müssen die Anträge der einzelnen Kitas für Fördermittel bis Ende Januar 2024 beim zuständigen Jugendamt eingegangen sein (die einzuhaltenden Fristen können von Jugendamt zu Jugendamt abweichen).
Jede Kita hat die Antragsformulare bereits vom örtlichen Jugendamt erhalten. Sie sind zusammen mit weiteren Informationen zum Thema außerdem auf dieser Seite des LWL zu finden.