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Förderung von Kita-Helfer*innen

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Aktualisiert: vor 22 Stunden

geändertes Antragsverfahren für die Zeiträume 01.8.-31.12.2025 und

01.01.-31.7.2026


Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kita-Helfer*innen wurde am 13. Juni 2025 geändert. Dies hat Auswirkungen auf das Antragsverfahren für das Kitajahr 2025/26. Alle Kita-Träger haben dafür neue Antragsfromulare von ihrem örtlichen Jugendamt erhalten.


Die Änderungen im Überblick:

  • geringere Höchstfördersumme von 1.350,00 € pro Monat, in dem Kita-Helfer*innen angestellt sind (bisher: 1.500,00 €)

  • zwei Förderphasen: 01.8.-31.12.2025 und 01.01.-31.7.2026

  • Antragsfristen für TRÄGER bei den örtlichen Jugendämtern: ca. Mitte Juli 2025 und Mitte Dezember 2025 (konkrete Info des zuständigen Jugendamtes beachten!); Antragsfristen (=Auschlussfristen) für Sammelanträge durch die örtlichen Jugendämter: 31.07.2025 und 31.12.2025

  • Es muss nun für alle beschäftigten Kitahelfer*innen ein sogenanntes "Beratungsgespräch zu Qualifizierung- und/oder Ausbildungsmaßnahmen" durchgeführt werden. Die Bescheinigung (Anlage 3) ist dem Antrag beizulegen.

  • Personalausgaben für pädagogisches Personal sind förderfähig, sofern es sich um die Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte oder die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitsstunden von vorhandenem Personal im pädagogischen Bereich handelt und dieses Personal sich berufsbegleitend in einer pädagogischen Qualifizierung befindet.


Hier findet ihr die Informationen des LWL-Landesjugendamtes und die Antraggsformulare:


Rundschreiben Nr. 19/2025 LWL-Landesjugendamt:


FAQ-Liste Förderung „Kita-Helferinnen und -Helfer“:


Antrag Träger an Jugendamt:


Anlage 2 Übersicht Gesamtkosten


Anlage 3 Bestätigung Beratungsgespräch


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