Förderung ehrenamtlicher Projekte
20. Aug.
1 Min. Lesezeit
Die neue Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW fördert ehrenamtliche Projekte mit Bezug zu NRW. Gemeinnützige Organisationen können ab September eine Förderung von bis zu 5.000€ beantragen.

Bedingungen:
Projekte, die Ehrenamt möglich, attraktiv oder sichtbar machen.
Projektbezogene Sach- und Personalausgaben.
Institutionell bedingte Förderungen (z.B. Baumaßnahmen), die Anschaffung von Transportmitteln sowie Dauerförderungen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Mietkosten, fortlaufende Eigenpersonalkosten) können nicht gefördert werden.
Es können auch keine Projekte, die bereits begonnen wurden und laufende Kosten haben gefördert werden.
Auch eine Folgefinanzierung von bereits geförderten Projekten ist nicht möglich.
Beispiele:
Mitmachangebote: Neue offene Workshops, Sporttage oder kreative Nachbarschaftstreffs, um Menschen für das Vereinsleben zu begeistern.
Gewinnung von Ehrenamtlichen: Kampagnen, Infotage oder digitale Aktionen, um gezielt neue Helfer und Mitglieder für die Vereinsarbeit zu gewinnen.
Veranstaltungen: Bürgerfeste, kleine Kultur-Events oder Jubiläen, die das Zusammenleben im Quartier oder Dorf stärken.
Sichtbarkeit und Ausstattung: Anschaffung kleinerer Materialien oder Technik, um die ehrenamtliche Arbeit vor Ort zu erleichtern oder zu präsentieren.
In diesem Leitfaden zur Antragsstellung findet man alle wichtigen Infos zu den Bedingungen.
Die Antragstellung erfolgt online auf https://bingo-ehrenamtsstiftung.nrw/.




