Einladung zur Online-Veranstaltung "Möglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung bei der Weiterbildung zur Erzieher:in" am Di, 03. März 2026
- iwiki-ehe
- vor 1 Tag
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 9 Stunden
Das MKJFGFI möchte auf eine noch wenig bekannte Möglichkeit zur Gewinnung neuer Fachkräfte aufmerksam machen: Die praxisintegrierte Weiterbildung von Beschäftigten zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in.
Finanzielle Unterstützung für Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist möglich durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der sogenannten Beschäftigtenqualifizierung.
Informationen zur Anmeldung für die Online-Veranstaltung sowie FAQ zum Thema findet ihr am Ende dieses Beitrags (siehe unten)!
"Voraussetzung für diese Förderung nach § 81 Absatz 2 SGB III ist, dass die Beschäftigten noch keinen Berufsabschluss oder seit vier Jahren keine Tätigkeit im ursprünglich erlernten Beruf ausgeübt haben, aktuell in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und eine ihrem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können. Diese Voraussetzungen erfüllen oftmals die bei Ihnen unterstützend wirkenden Kräfte wie beispielsweise Kita-Helfer:innen. Eine Förderung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung setzt voraus, dass reguläre Arbeitsverträge bestehen und die Mitarbeitenden für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten in der Fachschule freigestellt werden.
Die bisherige Praxis der Fachschulen, dass Personen, die an einer praxisintegrierten Weiterbildung zur Erzieher:in oder zur Heilerziehungspfleger:in teilnehmen wollen, einen Ausbildungsvertrag nachweisen müssen, hat dabei zu Irritationen geführt. Mit Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 19.01.2026 wurde nun klargestellt, dass auch beschäftigte Personen, die von ihrem Arbeitgeber für eine Weiterbildung von der Arbeit freigestellt werden, die Voraussetzung eines Ausbildungsvertrags erfüllen und an der Fachschule angenommen werden können.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Träger dabei mit Zuschüssen zu den weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten (Arbeitsentgeltzuschuss) der Beschäftigten sowie mit der Übernahme von Lehrgangkosten bis zu 100 Prozent. Zu den weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten zählen innerhalb der dreijährigen, praxisintegrierten Weiterbildung dabei nicht nur 2.400 Unterrichtsstunden an der Fachschule, sondern auch 1.200 Stunden (900 Zeitstunden), die im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe selbst geleistet werden. Die Höhe der Förderung liegt dabei im Ermessen der jeweiligen örtlichen Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen können Sie den beigefügten FAQ entnehmen.
Wir bitten Sie daher, Beschäftigte für eine Weiterbildung zur Erzieher:in oder Heilerziehungspfleger:in zu motivieren und sich dabei von der Bundesagentur für Arbeit unterstützen zu lassen. Eine Kontaktmöglichkeit mit der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung
Das Anmeldeverfahren an den Fachschulen hat bereits begonnen, der Unterricht im Schuljahr 2026/27 beginnt am 2. September 2026.
Gerne möchten das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für Schule und Bildung über die Möglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung mit einer Online-Veranstaltung informieren und eine direkte Vernetzung der Träger, Fachschulen und Agenturen für Arbeit vor Ort ermöglichen:
„Möglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung bei der Weiterbildung zur Erzieher:in“
Digitale Informations- und Netzwerkveranstaltung
am Dienstag, 3. März 2026 von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: 02. März 2026




