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  • Versicherungen
    Unsere Mitgliedseinrichtungen haben die Möglichkeit, über DAFFKE Münster e.V. einem günstigen Paket aus Sammelverträgen für verschiedene Versicherungen beizutreten. Das bedeutet: Alle Versicherungen aus einer Hand – Abrechnung über DAFFKE Münster e.V. Die Verträge können folgende Versicherungen beinhalten: · Betriebshaftpflicht-Versicherung · Inventar-Versicherung · Betriebsunterbrechungs-Versicherung · Dienstreisefahrzeug-Versicherung. · Betriebs-Rechtsschutz-Versicherung · Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
    Arbeitgeber sind gemäß §§ 3, 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungs­vorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (entsprechend §19 ASiG - Überbetriebliche Dienste) zu einer Arbeitsschutzbetreuung verpflichtet. DAFFKE Münster e.V. bietet seinen Mitgliedseinrichtungen an, einem Rahmenvertrag zur arbeitssicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung von Kindertageseinrichtungen mit der Ingenieurgesellschaft AJP GmbH aus Münster beizutreten. Ziel ist es, den Kitas praxisorientierte Dienstleistungen zum Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zu bieten. Eine von AJP bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt nehmen die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz wahr, unterstützen die betrieblichen Vorgesetzten in allen Fragen des Gesund­heitsschutzes und der Unfallverhütung und arbeiten mit den Sicherheits­beauftragten der Kitas zusammen. Zu den Leistungen im Rahmen der arbeitssicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung durch AJP gehören neben der umfassenden Beratung Begehungstermine in jeder Einrichtung sowie regelmäßige Seminare.
  • Sachkundeprüfung
    Für sicherheitsrelevante Prüfungen, die jährlich durchgeführt werden müssen, ermöglichen wir als Dachverband unseren Mitgliedseinrichtungen individuell folgenden Rahmenverträgen mit der Ingenieurgesellschaft AJP GmbH beizutreten: Rahmenvertrag über: · die jährliche Prüfung von Spielgeräten · die Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte nach DGUV A3 · die Prüfung und Wartung tragbarer Feuerlöschgeräte · die Prüfung und Wartung der Rauchmelder nach DGUV A3 Kindertageseinrichtungen sind gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dazu verpflichtet, das Trinkwasser in ihrer Einrichtung in regelmäßigen Abständen durch ein akkreditiertes Labor untersuchen zu lassen. Das Trinkwasser darf keine schädlichen Keime (z.B. Legionellen, E. coli etc.) oder andere gesundheitsschädliche Stoffe (z.B. Schwermetalle) enthalten. DAFFKE Münster e.V. bietet seinen Mitgliedseinrichtungen eine Untersuchung nach Trinkwasserverordnung durch das Umweltlabor ACB GmbH aus Münster an.
  • Betriebliche Altersvorsorge
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