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Neue Arbeitshilfe Aufsichtsrechtliche Grundlagen "Inklusionspädagogische Konzeption ..."

  • vor 3 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Die Landesjugendämter in NRW (LWL und LVR) haben die neue Arbeitshilfe Aufsichtsrechtliche Grundlagen "Inklusionspädagogische Konzeption in betriebserlaubnispflichtigen Tageseinrichtungen für Kinder gemäß §§ 45 ff. SGB VIII" veröffentlicht.

In der entwickelten Arbeitshilfe werden die Mindeststandards einer inklusionspädagogischen Konzeption beschrieben.


Was bedeutet diese Arbeitshilfe für unsere Kita?

Muss eine neue Konzeption geschrieben werden?

Nein, aber jede Kita sollte überprüfen, ob ihre Konzeptionen die geforderten inklusionspädagogischen Vorgaben erfüllen und die Konzeptionen bei Bedarf entsprechend überarbeiten!


Neue Arbeitshilfe Aufsichtsrechtliche Grundlagen "Inklusionspädagogische Konzeption...":

Rundschreiben Nr. 15/2026 des LWL-Landesjugendamtes:


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