KiBiz-Änderungen
Das neue KiBiz ist verabschiedet und wird zum 01.08.2027 in Kraft treten. Wer es im Wortlaut lesen möchten, wird hier fündig. Bei der Umgestaltung des Gesetzes wurden etliche Regelungen in Rechtsverordnungen geschoben, die Genaueres erläutern sollen. Diese Verordnungen lassen aber leider auf sich warten. Das bringt viel Unsicherheit in etliche Themen und es ist zurzeit noch unklar, wann wir mit Aufklärung rechnen können. Die Freie Wohlfahrtspflege setzt sich dafür ein, dass das Ministerium noch in diesem Jahr vor allem die Personalverordnung aber auch weitere Durchführungsverordnungen erstellt und veröffentlicht. Ob das gelingen wird, bleibt abzuwarten.
Die Jugendämter (JA) sind leider genau so schlau wie wir alle und warten ihrerseits dringend auf genauere Erläuterungen und Entscheidungen aus Düsseldorf. Sie müssen aber trotzdem im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung schon jetzt die Zeit ab Sommer 2027 planen. Deshalb kommen auch auf die Träger vor Ort Entscheidungen zu, die sie teils ohne Kenntnisse über die genauen Bedingungen und Auswirkungen treffen müssen. Das ist äußerst ärgerlich!
Wir möchten euch im Folgenden zu den aktuell wichtigsten Punkten ein paar Hinweise und im Anschluss unsere Einschätzung dazu geben. Endgültige Bewertungen und Entscheidungen müsst aber ihr als Kitaträger – und zum Teil auch im Benehmen mit eurem Jugendamt – treffen.
§ 26 Angebotsstruktur in Kindertageseinrichtungen + § 27 Öffnungs- und Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen + Anhänge 1 + 2:
Die Träger sollen sich bei den von ihnen angebotenen Betreuungszeiten an den Bedarfen der Eltern und dem Kindeswohl orientieren. Dabei soll auch die Möglichkeit einer unterschiedlichen Betreuungszeit je Wochentag gegeben werden, wenn es die organisatorischen und personellen Möglichkeiten zulassen.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird über die Angebotsstruktur in einer Einrichtung und im Wohnbereich entschieden.
Der Stichtag für die Zuordnung zu U3 und Ü3 ist um einen Tag vorverlegt worden. Nun gilt das Alter, dass ein Kind am 31.10. hat.
Eine Überschreitung der Kinder pro Gruppe soll in der Regel nicht mehr als 2 Kinder betragen. In Ausnahmesituationen können in den GI- und GIII-Gruppen für bis zu 6 Wochen 2 weitere Kinder betreut werden. Die Personalstunden sollen entsprechend der Kinderzahlen vorgehalten werden.
Der Träger kann Kern- und Randzeiten anbieten. Dabei muss die Kernzeit pro Tag mindestens 5 Stunden und pro Woche mindestens 35 Stunden betragen.
Die Buchungszeiten werden um die 30h und 40h erweitert. Die Gruppenformen, deren Grundbedingungen und die dafür vorzuhaltenden Mindestpersonalstunden bleiben gleich, die neuen Zwischenstufen werden prozentual zu den bisherigen berechnet. Die finanzielle Ausstattung der Kindpauschalen der Zwischenschritte ist jedoch nicht prozentual gleich, das heißt der Zwischenschritt zwischen 35h und 45h ist nicht genau die Hälfte der Differenz. Stattdessen liegt der Wert des neuen 40h-Zuschusses näher an dem 45h-Zuschuss als am 35h-Zuschuss. Gleiches gilt für den neuen 30h-Zuschuss.
Unsere Einschätzung: Durch diese Regelungen wird es große Veränderungen in der Angebotsstruktur der Einrichtungen in einem Wohnbereich geben. Das Gesetz verlangt von einem einzelnen Träger nicht, dass er alle 5 Buchungszeiten anbieten muss. Aber das örtliche Jugendamt muss im Rahmen seiner Jugendhilfeplanung dafür sorgen, dass das Angebot der Nachfrage entspricht. Die Erwartungshaltung an die Träger wird von JA zu JA unterschiedlich sein. Gerade für kleine und kleinste Einrichtungen sind aber unterschiedliche Buchungszeiten finanziell nur schwer zu stemmen, da die für die Gewährleistung der Aufsichtspflicht notwendige Anzahl der Betreuungspersonen nicht linear zu der Anzahl der Kinder abnimmt. Die oben beschriebenen finanziellen Zuschüsse für die neuen Buchungszeiten 30h und 40h verringern allerdings den Verlust ein wenig. Insbesondere für eingruppige Einrichtungen wird es aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel aber bei ein oder zwei Buchungszeiten bleiben müssen. Allerdings läuft eine Einrichtung dabei Gefahr, auf Dauer weniger Anmeldungen zu erhalten, wenn es in der Nachbar-Kita flexiblere Angebotsstrukturen gibt. Ob hier die zusätzlichen Zuschüsse über das Flexibilisierungsmodell helfen können, sollte im Einzelnen geprüft werden. Die genauen Bedingungen zu den Kern- und Randzeiten – insbesondere die notwendige personelle Ausstattung der Randzeiten – sind noch unklar, da eine Personalverordnung noch nicht vorliegt. Deshalb empfehlen wir unseren Mitgliedern zum jetzigen Zeitpunkt keine Einführung dieser Kern- und Randzeiten, es sei denn, es gibt einen innerbetrieblichen triftigen Grund. Für eingruppige Einrichtungen wird diese Möglichkeit vermutlich auch kein Vorteil sein, da in einer früheren Erläuterung zu dem Vorhaben neben den notwenigen Ergänzungskräften von mindestens einer anwesenden pädagogischen Fachkraft bei bis zu 50 Kindern ausgegangen wurde, was ja auch jetzt schon der Fall (und pädagogisch auch absolut sinnvoll) ist.
§ 48a Landeszuschuss zur Finanzierung der Transformationskosten:
Es wird bis zur Einführung eines „kindbezogenen faktorbasierten Finanzierungssystems“ einen pauschalen Zuschuss nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geben (insgesamt landesweit 200 Mio. pro Jahr). Dieser wird auch schon für das laufende Kitajahr 2026-27 gewährt. Der Verteilerschlüssel richtet sich nach der Verteilung der Kindpauschalen in einem Jugendamtsbezirk. Noch in 2026 wird es eine erste Zahlung geben, in 2027 eine weitere. Erste Bescheide von Kommunen sind bereits da. Aus ihnen geht hervor, dass schon Anfang 2027 eine erste Bestätigung des Trägers über die rechtmäßige Verwendung des Zuschusses 2026 gegeben werden muss. Unter anderem zum Verwendungszweck steht auf der Seite des LWL: „Die Pauschale dient gemäß den Erläuterungen im Haushaltsplan 2026 der Bewältigung vorübergehender Mehrausgaben, die im Zusammenhang mit den anstehenden Änderungen des KiBiz und den hierdurch bedingten Transformationsprozessen entstehen.“
Unsere Einschätzung: Es ist positiv, dass ein erster Transformationskostenzuschuss noch in 2026 ausgeschüttet wird! Allerdings bleibt unklar, um wieviel Geld es sich für die einzelne Kita handeln wird. Der Verwaltungsaufwand ist für alle Beteiligten hoch und vor allem bleibt es sehr schwammig, welche Kosten von diesen Geldern nun wirklich finanziert werden können. Der im Januar vom Land angekündigte freiwillige Zuschuss, der die finanziellen Einbußen durch die gesunkenen Kindpauschalen im laufenden Kitahjahr ausgleichen sollte, soll mündlichen Aussagen zufolge ebenfalls mit den Transformationskosten abgegolten sein. Es bedarf also dringend Konkretisierungen noch in diesem Jahr, um die vielen Fragen klären zu können!
§ 48b Landeszuschuss zur Finanzierung der Kita-Helferinnen und Kita-Helfer: Es gibt weiterhin 16.200,00 pro Jahr und Einrichtung, wenn Kita-Helfer*innen beschäftigt werden. Das Antragsverfahren wird vereinfacht und in den Zuschussantrag integriert. Die Bedingungen für die Verwendung dieses Zuschusses sind aber noch nicht veröffentlicht.
Unsere Einschätzung: Wir können froh sein, dass die große Protestwelle Erfolg gezeigt hat und insbesondere die kleinen Einrichtungen weiterhin zusätzliches Unterstützungspersonal einstellen können! Und sehr positiv ist, dass das Antragsverfahren (und dadurch hoffentlich auch der Verwendungsnachweis) erheblich vereinfacht wird.
Offen bleibt, wie die Fördervoraussetzungen aussehen werden. Werden die personellen Voraussetzungen gleich bleiben? Wird der Zuschuss um 1/12 pro Monat ohne eingestelltes Personals gekürzt oder geht man zurück zu der alten Regelung eines Jahreszuschusses? Zu hoffen ist, dass sich hier auch einiges vereinfacht.
Wie geht es weiter?
Die freie Wohlfahrtspflege wird sich weiterhin in die Entwicklungen der KiBiz-Umsetzung einbringen und für eine fachlich gute Ausgestaltung kämpfen. Wir können nur hoffen, dass die bisherige Zeitplanung des Ministeriums angepasst wird und wir noch in diesem Jahr viele Antworten aus Düsseldorf erhalten.
Wir als euer Dachverband planen eine Informationsveranstaltung zu allen Änderungen des KiBiz und deren Auswirkungen auf eure Kitas. Da aber noch so vieles im Unklaren liegt, werden wir das voraussichtlich erst im nächsten Jahr (d.h. 2027) tun, wenn uns mehr Antworten als Fragen vorliegen.
Über Zwischenschritte halten wir euch natürlich wie immer zeitnah per E-Mail auf dem Laufenden!



