Zielgruppe
Beauftragte, Leitungen, Pädagogisch Mitarbeitende
Ort
DAFFKE
Seminarraum
Dahlweg 112, Münster
Referent*in / Moderation
André Brocks
(Fachkraft für Arbeitssicherheit AJP)
Kosten
290 € Mitglieder
380 € Andere
Stornierungsfrist
13. Mai 2026
Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung. Sie ist sowohl für die Grundausbildung als auch die Auffrischung (alle 3 bis 5 Jahre erforderlich) geeignet.
Laut § 22 SGB VII sind für Unternehmen mit mehr als 20 gesetzlich Unfallversicherten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Zu den pädagogischen und sonstigen Mitarbeitenden (Küche, Reinigung!) sind die betreuten Kinder sowie BuFDi*s, FSJ-ler*innen und ehrenamtlich Beschäftigte sowie regelmäßige Elterndienste dazu zu zählen.
Die ausgewählte Person sollte in der Einrichtung arbeiten, sie sollte regelmäßig anwesend sein und keine Leitungsverantwortung tragen. Den Sicherheitsbeauftragten muss während ihrer Arbeitszeit Gelegenheit zu Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegeben werden.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den verantwortlichen Träger sowie die Kolleg*innen dabei, ihre Pflichten in der Arbeitssicherheit zu erfüllen. Fallen sicherheitstechnische Mängel in der Kita auf oder gibt es Hinweise von Kolleg*innen, werden die Mängel der Leitung / dem Vorstand bekannt gegeben. Die Sicherheitsbeauftragten sollen an den Betriebsbesichtigungen (BuS-Beratung / Unfallkasse / Amt für Arbeitsschutz) teilnehmen. Ebenso werden sie bei Unfalluntersuchungen hinzugezogen.
Der / Die Sicherheitsbeauftragte trägt keine Verantwortung für die Sicherheit, sondern unterstützt „nur“ die Verantwortlichen und Kolleg*innen dabei, ihre Pflichten zur Arbeitssicherheit zu erfüllen. Im Falle eines Unfalls haftet er / sie also nicht.