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Aus- und Fortbildung
der Sicherheitsbeauftragten

Do, 12. & Fr, 13. Juni 2025

8:30 - 16:00 Uhr & 8:30 - 15:00 Uhr

Zielgruppe

Beauftragte

Ort

Seminarraum DAFFKE
Dahlweg 112, Münster

Kosten Mitglieder

290 €

Kosten Nicht-Mitglieder

365 €

Referierende(r)

André Brocks
Fachkraft für Arbeitssicherheit AJP

Anmeldeschluss

28. Mai 2024

Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung. Sie ist sowohl für die Grundausbildung als auch die Auffrischung (alle 3 bis 5 Jahre erforderlich) geeignet.

 

Laut § 22 SGB VII sind für Unternehmen mit mehr als 20 gesetzlich Unfallversicherten Sicher­heits­beauftragte zu bestellen. Zu den pädagogischen und sonstigen Mitarbei­ten­den (Küche, Reinigung!) sind die betreu­ten Kinder sowie BuFDi*s, FSJ-ler*innen und ehrenamtlich Beschäf­tig­te sowie regelmäßige Elterndienste dazu zu zählen.

 

Die ausgewählte Person sollte in der Einrichtung arbeiten, sie sollte regelmäßig an­wesend sein und keine Leitungsverantwortung tragen. Den Sicherheits­beauf­trag­ten muss während ihrer Arbeitszeit Gelegenheit zu Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegeben werden.

 

Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den verant­wortlichen Träger sowie die Kolleg­*­innen dabei, ihre Pflichten in der Arbeitssicherheit zu erfüllen. Fallen sicher­­heits­­technische Mängel in der Kita auf oder gibt es Hinweise von Kolleg*­innen, werden die Mängel der Leitung / dem Vorstand bekannt gegeben. Die Sicher­­heits­beauftragten sollen an den Betriebs­besichtigungen (BuS-Beratung / Unfall­kasse / Amt für Arbeits­schutz) teilnehmen. Ebenso werden sie bei Unfall­unter­suchungen hinzu­­gezogen.

 

Der / Die Sicherheitsbeauftragte trägt keine Verantwortung für die Sicherheit, sondern unterstützt „nur“ die Ver­­­ant­­wortlichen und Kolleg*innen dabei, ihre Pflichten zur Arbeitssicherheit zu erfüllen. Im Falle eines Unfalls haftet er / sie also nicht. 

 



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