top of page

Lebensmittelhygiene in der Kita:
Grundlagenschulung & Folgebelehrung

Do, 11. Juni 2026

15 - 17 Uhr

Zielgruppe

Hauswirtschaftskräfte, Mitarbeitende, Leitungen, Pädagogisch Mitarbeitende

Ort

DAFFKE
Konferenzraum Pari
Dahlweg 112, Münster

Referent*in / Moderation

Jeanette Diedenhofen
(Diplom Oecotrophologin,
Zertifizierte Ernährungsberatung (VFED e.V.)

Kosten

80 € Mitglieder
105 € Andere

Stornierungsfrist

27. Mai 2026

  2 in 1: Grundlagenschulung zur Lebensmittelhygiene-Verordnung

  &

  Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz


Vor allem in Kindertageseinrichtungen werden immer mehr Kinder mit einem nicht vollständig ausgeprägten Immunsystem betreut, weshalb hier ein besonderes Augenmerk auf die Lebensmittelhygiene und den Infektionsschutz in der Gemeinschaftsverpflegung gelegt werden muss. Ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln schützt vor Infektionen.


Schulungsinhalte:

  • Lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Grundlagen

  • Gefahrenanalyse / HACCP

  • Lebensmittelmikrobiologie

  • Grundlagen der Lebensmittel- und Personalhygiene

  • Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz § 42/43

  • Hygiene in Wareneingang, Lagerung / Speisenausgabe

  • Reinigung und Desinfektion

  • Schädlingsprävention

  • Eigenkontrollsystem


Hinweis:

Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung. Rein rechtlich gelten Kindertageseinrichtungen, in denen Gemeinschaftsverpflegung angeboten und ausgegeben wird, als „Lebensmittelunternehmer“ im Sinne des europäischen Lebensmittelrechts. Sie unterliegen damit den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Entsprechend müssen alle Personen, die in ihrer Tätigkeit Aufgaben der Gemeinschaftsverpflegung übernehmen (z.B. Speisenannahme, -zubereitung und/oder -ausgabe, Reinigung) einmal jährlich nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und den Vorschriften der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung §4 geschult und mind. alle 2 Jahre nach dem Infektionsschutzgesetz §42 folgebelehrt werden. Diese Schulung deckt beides ab.

Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung im Sinne der VO (EG) Nr. 852/2004 sowie nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Folgebelehrung) ausgestellt.



Wir bieten einen weiteren Termin an:

Lebensmittelhygiene in der Kita am 11.11.2025


bottom of page