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Aus- und Fortbildung
für Brandschutzhelfer

Di, 04.05.2027

09:00 - 13:30 Uhr

Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung. Sie ist sowohl für die Grundausbildung als auch die Auffrischung (alle 3 bis 5 Jahre erforderlich) geeignet.


In den Arbeitsschutzrichtlinien (ASR A2.2) ist festgelegt, dass in jedem Betrieb 5% der Mitarbeitenden, mindestens jedoch ein*e Mitarbeiter*in als Brandschutzhelfer*in unterwiesen sein muss. In der Brandschutzhelferausbildung geht es dabei so­wohl um theoretische Inhalte als auch um eine praktische Übung.


Der Fokus liegt auf dem Arbeitsplatz Kita und auf der Sicherheit der betreuten Kinder.


Themen:

Theorie:

  • Brandverhütung

  • Löschmittel und Brandklassen

  • Richtiges Verhalten: Hauptsache, die Kinder kommen raus!

  • Meldewege

Praxis:

  • Löschen mit verschiedenen Feuerlöschern


Hinweis:

Laut Gesetz haben die Verantwortlichen (Vorstände) durch regelmäßige Kontrollen dafür zu sor­gen, dass die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes einge­halten werden. Mindestens einmal jähr­lich haben sie die Beschäftigten in Bezug auf Brandschutz zu unterweisen. Ebenso muss die Brandschutzordnung allen Beschäf­tig­ten in den Einrich­tungen bekannt gemacht werden.

Daher sind nicht nur die Sicherheitsbeauftragten als Multiplikator*innen eingeladen, sich zu dieser Brand­schutz­unterweisung anzumelden.


Diese Fortbildung findet nicht bei DAFFKE, sondern bei AJP statt!

Wir bieten einen weiteren Termin an:

Aus- und Fortbildung für Brandschutzhelfer am 04.12.2026

Zielgruppe

Beauftragte, Leitungen, Pädagogisch Mitarbeitende

Ort

AJP
Technologiehof
Mendelstr. 11, Münster

Referent*in / Moderation

André Brocks
(Fachkraft für Arbeitssicherheit AJP)

Kosten

160 € Mitglieder
210 € Andere

Stornofrist

19. April 2027

Fragen?

DAFFKE Münster e.V.

Ada Brocks

0251 - 778474

fortbildungen@daffke-muenster.org

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