Das Landesministerium hat nun einen Verteilerschlüssel für den angekündigten Sondertopf von 100 Millionen als Zuschuss für die gestiegenen Personalkosten erarbeitet.
Die Gelder sollen den örtlichen Jugendämtern im kommenden Jahr zur Verfügung gestellt werden. Sie werden den Kitas unter der Bedingung ausgezahlt, dass diese ausschließlich für die Abfederung der gestiegenen Personalkosten (Tarifverträge und Haustarifverträge) verwendet werden dürfen. Dies ist im Nachgang vom Träger zu erklären und im Prüfungsfall auch nachzuweisen.
Die Grundlage für die Berechnung ist die Belegung zum Stichtag 15.03.2023.
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