Informationen zur Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen
(§ 29 Haushaltsgesetz NRW).
Wie in den vergangenen Jahren können auch in diesem Jahr Kitas Zuschüsse für Fortbildungen in bestimmten Bereichen beantragen.
Neu ab 2025: Fortbildung zu Aufgaben der Praxisanleitung