Zielgruppe
Mitarbeitende, Hauswirtschaftskräfte
Ort
Seminarraum DAFFKE
Dahlweg 112, Münster
Kosten Mitglieder
75 €
Kosten Nicht-Mitglieder
100 €
Referierende(r)
Jeanette Diedenhofen
(Diplom Oecotrophologin,
Zertifizierte Ernährungsberatung (VFED e.V.)
Anmeldeschluss
23. Oktober 2024
Schätzungsweise über eine Million Menschen erkranken pro Jahr deutschlandweit durch Erreger in Lebensmitteln. Ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln schützt vor Infektionen. Vor allem in Kindertageseinrichtungen werden immer mehr Kinder mit einem nicht vollständig ausgeprägten Immunsystem betreut, weshalb hier ein besonderes Augenmerk auf die Lebensmittelhygiene und den Infektionsschutz in der Gemeinschaftsverpflegung gelegt werden muss.
Schulungsinhalte:
Lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Grundlagen
Gefahrenanalyse / HACCP
Lebensmittelmikrobiologie
Grundlagen der Lebensmittel- und Personalhygiene
Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz § 42/43
Hygiene in Wareneingang, Lagerung / Speisenausgabe
Reinigung und Desinfektion
Schädlingsprävention
Eigenkontrollsystem
Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung. Rein rechtlich gelten Kindertageseinrichtungen, in denen Gemeinschaftsverpflegung angeboten und ausgegeben wird, als „Lebensmittelunternehmer“ im Sinne des europäischen Lebensmittelrechts. Sie unterliegen damit den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Entsprechend müssen alle Personen, die in ihrer Tätigkeit Aufgaben der Gemeinschaftsverpflegung übernehmen (z.B. Speisenannahme, -zubereitung und/oder -ausgabe, Reinigung) einmal jährlich nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und den Vorschriften der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung §4 geschult und mind. alle 2 Jahre nach dem Infektionsschutzgesetz §42 folgebelehrt werden.
Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung im Sinne der VO (EG) Nr. 852/2004 sowie nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Folgebelehrung) ausgestellt.