Zielgruppe
Beauftragte
Ort
SV Blau-Weiß Aasee
Bonhoefferstr. 54, Münster
Kosten Mitglieder
170 €
Kosten Nicht-Mitglieder
195 €
Referierende(r)
André Brocks
(Fachkraft für Arbeitssicherheit AJP)
Anmeldeschluss
26. Februar 2025
Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung. Sie ist sowohl für die Grundausbildung als auch die Auffrischung (alle 3 bis 5 Jahre erforderlich) geeignet.
In den Arbeitsschutzrichtlinien (ASR A2.2) ist festgelegt, dass in jedem Betrieb 5% der Mitarbeitenden, mindestens jedoch ein*e Mitarbeiter*in als Brandschutzhelfer*in unterwiesen sein muss. In der Brandschutzhelferausbildung geht es dabei sowohl um theoretische Inhalte als auch um eine praktische Übung.
Natürlich wollen wir – wie immer – den besonderen Fokus auf den Arbeitsplatz Kindertagesstätte und damit auch auf die Sicherheit der betreuten Kinder legen.
Themen:
Theorie:
Brandverhütung
Löschmittel und Brandklassen
Richtiges Verhalten: Hauptsache, die Kinder kommen raus!
Meldewege
Praxis:
Löschen mit verschiedenen Feuerlöschern
Laut Gesetz haben die Verantwortlichen (Vorstände) durch regelmäßige Kontrollen dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes eingehalten werden. Mindestens einmal jährlich haben sie die Beschäftigten in Bezug auf Brandschutz zu unterweisen. Ebenso muss die Brandschutzordnung allen Beschäftigten in den Einrichtungen bekannt gemacht werden.
Daher sind nicht nur die Sicherheitsbeauftragten als Multiplikator*innen eingeladen, sich zu dieser Brandschutzunterweisung anzumelden.