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Aus- und Fortbildung für Brandschutzhelfer

Fr, 15. November 2024

9:30 - 13:30 Uhr

Zielgruppe

Beauftragte

Ort

SV Blau-Weiß Aasee
Bonhoefferstr. 54, Münster

Kosten Mitglieder

170 €

Kosten Nicht-Mitglieder

195 €

Referierende(r)

André Brocks
(Fachkraft für Arbeitssicherheit AJP)

Anmeldeschluss

31. Oktober 2024

Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung. Sie ist sowohl für die Grundausbildung als auch die Auffrischung (alle 3 bis 5 Jahre erforderlich) geeignet.

In den Arbeitsschutzrichtlinien (ASR A2.2) ist festgelegt, dass in jedem Betrieb 5% der Mitarbeitenden, mindestens jedoch ein*e Mitarbeiter*in als Brandschutzhelfer*in unterwiesen sein muss. In der Brandschutzhelferausbildung geht es dabei so­wohl um theoretische Inhalte als auch um eine praktische Übung.


Natür­lich wollen wir – wie immer – den besonderen Fokus auf den Arbeitsplatz Kinder­tagesstätte und damit auch auf die Sicherheit der betreuten Kinder legen.


Themen:

Theorie:

  • Brandverhütung

  • Löschmittel und Brandklassen

  • Richtiges Verhalten: Hauptsache, die Kinder kommen raus!

  • Meldewege

Praxis:

  • Löschen mit verschiedenen Feuerlöschern


Laut Gesetz haben die Verantwortlichen (Vorstände) durch regelmäßige Kontrollen dafür zu sor­gen, dass die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes einge­halten werden. Mindestens einmal jähr­lich haben sie die Beschäftigten in Bezug auf Brandschutz zu unterweisen. Ebenso muss die Brandschutzordnung allen Beschäf­tig­ten in den Einrich­tungen bekannt gemacht werden.

Daher sind nicht nur die Sicherheitsbeauftragten als Multiplikator*innen eingeladen, sich zu dieser Brand­schutz­unterweisung anzumelden.



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