Di., 08. Okt.
|Seminarraum DAFFKE
Lebensmittelhygiene
Grundlagenschulung zur Lebensmittelhygieneverordnung / HACCP
Zeit & Ort
08. Okt. 2024, 15:00 – 17:00
Seminarraum DAFFKE, Dahlweg 112, 48153 Münster, Deutschland
Beschreibung
Schätzungsweise über eine Million Menschen erkranken pro Jahr deutschlandweit durch Erreger in Lebensmitteln. Ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln schützt vor Infektionen. Vor allem in Kindertageseinrichtungen werden immer mehr Kinder mit einem nicht vollständig ausgeprägten Immunsystem betreut, weshalb hier ein besonderes Augenmerk auf die Lebensmittelhygiene und den Infektionsschutz in der Gemeinschaftsverpflegung gelegt werden muss.
Rein rechtlich gelten Kindertageseinrichtungen, in denen Gemeinschaftsverpflegung angeboten und ausgegeben wird, als „Lebensmittelunternehmer“ im Sinne des europäischen Lebensmittelrechts. Sie unterliegen damit den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Entsprechend müssen alle Personen dieser Einrichtungen, die in ihrer Tätigkeit Aufgaben der Gemeinschaftsverpflegung übernehmen (z.B. Speisenannahme, -zubereitung und/oder -ausgabe, Reinigung) einmal jährlich nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und den Vorschriften der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung §4 geschult und mind. alle 2 Jahre nach dem Infektionsschutzgesetz §42 folgebelehrt werden.
Schulungsinhalte:
- Lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Grundlagen
- Gefahrenanalyse / HACCP
- Lebensmittelmikrobiologie
- Grundlagen der Lebensmittel- und Personalhygiene
- Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz § 42/43
- Hygiene in Wareneingang, Lagerung / Speisenausgabe
- Reinigung und Desinfektion
- Schädlingsprävention
- Eigenkontrollsystem
Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung.
Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung im Sinne der VO (EG) Nr. 852/2004 sowie nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Folgebelehrung) ausgestellt.
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Ticket
Von 70,00 € bis 95,00 €- 70,00 €
- 95,00 €
Gesamtsumme
0,00 €